Versand und Zahlungsbedingungen

Versandkosten

Bei einem Standardversand erfolgt die Lieferung innerhalb von 2 – 4 Tagen frei Haus (innerhalb Deutschlands).

Lieferungen nach Österreich und in die Schweiz erfolgen ab Werk.

Lieferungen

Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Geschäftssitz in Konradsreuth. Wir sind zur Teilleistung berechtigt.

Bei einer nicht richtigen oder rechtzeitigen Selbstbelieferung sind wir von der Lieferpflicht befreit. Sie werden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert, die Gegenleistung erstatten wir zurück, sofern wir diese schon erhalten haben. Ansonsten entfällt die Gegenleistungspflicht.

Zahlungsarten

Bei Kauf auf Rechnung überweisen Sie den Rechnungsbetrag bitte innerhalb von 45Tagen nach Erhalt der Rechnung. Wir bitten Sie, den exakten Betrag Ihrer Bestellung zu überweisen und als Verwendungszweck nur die Vorgangsnummer anzugeben, um einen reibungslosen Vorgang zu gewährleisten.

 

 

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

§ 1 Begriffsbestimmung und Geltungsbereich 
„Firma“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen meint Willy Maisel GmbH. „Kunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer (vgl. § 14 BGB) und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Sie gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Firma hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn die Firma in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos liefert.


§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote der Firma sind freibleibend und damit unverbindlich.
Die Bestellung des Kunden stellt das verbindliche Angebot dar. Die Firma kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme erfolgt durch die Auftragsbestätigung der Firma.


§ 3 Preise, Kosten, Zahlung
Unsere Preise sind Nettopreise. Zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, derzeit von 19%. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise verstehen sich „ab Werk“.
Transport- und Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen. Sie hat der Kunde auf eigene Kosten zu entsorgen.
Der Abzug von Skonto bedarf der Vereinbarung mindestens in Textform.
Bei Zahlungsverzug sind Geldschulden des Kunden mit 8% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und für die Firma kosten- und spesenfrei angenommen.


§ 4 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht des Kunden
Der Kunde kann nur mit Ansprüchen aufrechnen, die von der Firma unbestritten, anerkannt oder aber rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Geistiges Eigentum der Firma und des Kunden 
1. An ihren Vorlagen, Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Schnitten und sonstigen Angebotsunterlagen – auch in Dateiform - behält sich die Firma das materielle und das immaterielle Eigentum (z.B. Namens-, Urheber-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte) vor. Die Gestattung zur Nutzung dieser Rechte erfolgt nur bei und in dem für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang.
Der Kunde sichert der Firma zu, dass er Inhaber der materiellen und immateriellen Eigentums und/oder Verwendungsrechte (z.B. Namens- ,Marken-, Urheber-, Geschmacks- oder Gebrauchsmusterrechte) der der Firma zur Verfügung gestellten Waren, Vorlagen, Muster, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Schnitte, Slogans, Logos oder Designs ist. Wird die Firma von einem Dritten wegen deren Verwendung in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde die Firma von der Inanspruchnahme Dritter freizustellen. Weitergehende Ansprüche der Firma bleiben unberührt.


§ 6 Nichtbelieferung und Leistungsänderung
Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung der Firma durch ihre Lieferanten. Dies gilt nicht, wenn die Falsch- oder Nichtbelieferung von der Firma zu vertreten ist. Über die Nichtverfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückzuerstatten.
Handelsübliche oder geringfügige Abweichungen in Menge, Qualität, Größe, Form und/ oder Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.


§ 7 Lieferzeiten 
Vom Kunden genannte Lieferfristen und/ oder Liefertermine sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Firma verbindlich. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestätigung. Sie beginnen nicht vor Klärung der für die Ausführung der Bestellung maßgeblichen Umstände, insbesondere der Erbringung erforderlicher Mitwirkungshandlungen durch den Besteller.


§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß Nachgekommen ist.
Für Mängel leistet die Firma nach ihrer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung oder der Nachbesserung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung verlangen oder zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht aber nicht bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln.
Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich der Höhe nach dann auf die Differenz zwischen vereinbartem Preis und dem Wert der mangelhaften Sache. Bei arglistiger Vertragsverletzung durch die Firma gilt dies nicht.
Garantien im Rechtssinne werden von der Firma nicht abgegeben.
Die Gewährleistungsfrist beträgt – außer bei Arglist bzw. Vorsatz - ein Jahr ab
Gefahrenübergang.
Für den Unternehmerregress iSd.§§ 478, 479 BGB gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit hinsichtlich des Schadenersatzes hier nicht etwas anderes vereinbart wurde (vgl. § 8 4. und § 9).


§ 9 Haftungsbegrenzung bei Pflichtverletzungen
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, haftet die Firma nicht. Ansonsten beschränkt sich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Haftung der Firma auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Diese Haftungsbegrenzungen gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen der Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Firma.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Auch die Haftung der Firma für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht begrenzt.
Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren – außer bei Arglist bzw. Vorsatz – in einem Jahr ab Gefahrenübergang. Beim Unternehmerregreß richtet sich die Verjährung nach dem Gesetz.


§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die Firma behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und die Firma über den Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. bei Pfändung, unverzüglich schriftlich zu informieren.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt der Firma bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (incl. MwSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritte erwachsen. Die Firma nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma zum Einzug bleibt hiervon unberührt. Die Firma verpflichtet sich, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Zahlungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Firma verlangen, dass der Kunde Auskunft über die an die Firma abgetretenen Forderungen und die Schuldner erteilt sowie alle weiteren zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Firma verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt bei der Firma.


§ 11 Schlussbestimmungen
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristischen Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hof/ Saale. Die Firma ist berechtigt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
Hof/ Saale ist auch Gerichtsstand, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebeung nicht bekannt sind.
Der Geschäftssitz der Firma ist der Erfüllungsort.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Vertragssprache ist Deutsch.
Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Abweichung von dieser Formregelung.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt, sofern und soweit sich aus § 306 Abs.2 BGB nicht ein anderes ergibt.